Laut Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet, bei bestimmten Erkrankungen die Schule zeitnah zu informieren.
Die Schule wiederum meldet dies an das Gesundheitsamt weiter.
Siehe auch Ansteckende Krankheiten
Laut Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet, bei bestimmten Erkrankungen die Schule zeitnah zu informieren.
Die Schule wiederum meldet dies an das Gesundheitsamt weiter.
Siehe auch Ansteckende Krankheiten