Die Schulkonferenz
Mindestens einmal pro Halbjahr tagt an unserer Schule die Schulkonferenz, die zu gleichen Teilen (3:3) von Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt wird. Vorsitzender der Konferenz ist die Schulleiterin.
Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Schule. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes ist nach öffentlicher Wahlausschreibung eine Nachwahl durchzuführen.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über…
- das Schulprogramm
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
- die Einrichtung oder Veränderung einer Förderstufe
- die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuches oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
- Öffnung der Schule nach außen
- den schuleigenen Haushalt