- Für ausreichend Schlaf sorgen
Bitte sorgen Sie für ausreichenden und erholsamen Schlaf (rechtzeitig ins Bett gehen, vor dem Schlaf min. eine Stunde kein Medienkosum).
- Kind rechtzeitig wecken und für Frühstück sorgen
Wecken Sie Ihr Kind rechtzeitig, damit der Morgen nicht schon mit Stress beginnt. Bieten Sie außerdem ein leckeres Frühstück an, getreu dem Motto: „Leerer Magen lernt nicht gern“.
- Morgens das Kind rechtzeitig zur Schule schicken
Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig von Zuhause weg. Keinem Kind gefällt es, zu spät zur Schule zu kommen und von der Lehrkraft darauf angesprochen zu werden.
- Sein Kind am Hoftor verabschieden
Bitte betreten Sie nicht das Schulgelände, es sei denn, ihr Kind muss etwas Schweres transportieren (zum Beispiel, wenn es Geburtstag hat, Schul- und Sporttasche gehören nicht dazu), Sie einen Gesprächstermin haben oder in das Sekretariat müssen (beachten Sie bitte die Öffnungszeiten des Sekretariats, Gespräche mit der Schulleitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung). Bitte beachten Sie, dass eine Lehrkraft morgens keine Zeit für Ihre Anliegen hat, es sei denn, Sie haben einen Termin.
- Mitteilungen der Schule, Hausaufgaben, Materialien, Schulplaner täglich überprüfen
Bitte überprüfen Sie oben genannte Sachen täglich, viele Kinder haben im Grundschulalter noch nicht eine so hohe Eigenverantwortung, um dies selbständig täglich durchzuführen.
- Bei Krankheit oder Arztbesuch die Schule morgens vor 7.30 Uhr informieren
Es ist wichtig, dass die Schule bei Krankheit des Kindes bis 7.30 Uhr informiert wird, da wir sonst verpflichtet sind, dem Grund des Fehlens nachzugehen. Dies bindet wichtige Ressourcen. Die Abwesenheit informieren Sie bitte über unsere Internetseite (www. wbs-maintal.de auf der Startseite bei Krankmeldung) oder bis zu den Herbstferien auch unter wbskrankmedlung@wbs-maintal.de (hierbei bitte immer in den Betreff den Namen und die Klasse schreiben).
- Urlaubsplanung in die Ferien legen
Familienurlaube sind grundsätzlich in die Ferien zu legen. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern mit ihren Kindern bereits vor Ferienbeginn fahren und/oder nach Schulbeginn zurückkehren. Dafür kann es verständliche Gründe geben, ist jedoch nicht gesetzeskonform (siehe Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 2 und 3). Benötigen Eltern eine Freistellung aus wichtigem Grund (z.B. Familienhochzeit), so kann dies einmal während der Grundschulzeit bei vorliegenden Nachweisen genehmigt werden, wenn ein entsprechender Antrag 4 Wochen vor der Maßnahme gestellt wird. Dabei liegt die Entscheidung im Ermessenspielraum der Schulleitung. Kurzfristige notwendige Reisen (Beerdigung eines Familienmitglieds) können natürlich kurzfristiger genehmigt werden. Sprechen Sie hierfür im Sekretariat vor. Werden Kinder vor oder nach den Ferien ohne Attest krankgemeldet und es besteht der Verdacht, dass ein Kind der Schulpflicht entzogen werden soll, so verlangt die Schule ein Attest einer ansässigen Arztpraxis. Wird dieses Attest nicht erbracht, so zieht dies automatisch die Beantragung eines Bußgeldes nach sich.
- Respektvoller Umgang mit dem Schulpersonal und anderen Kindern
Bitte sprechen Sie alle Menschen in der Schule in der Art und Weise an, wie auch Sie gerne angesprochen werden wollen. Seien wir den Kindern ein Vorbild im respektvollen Umgang miteinander.