Übergang 4 zu 5

Bis zu den Weihnachtsferien werden die Eltern der 4. Klasse im Rahmen einer gemeinsamen Elternversammlung (z.B. Elternabend) zum Ablauf „Übergang von 4 nach 5“ von den jeweiligen Klassenlehrkräften informiert.
Bis Ende Februar muss die Einzelberatung der Eltern stattgefunden haben – hier wird den Eltern die auf der Zeugniskonferenz beschlossene Empfehlung mitgeteilt und erläutert sowie in einer Notiz in der Akte vermerkt.
Bis Anfang März müssen die schriftlichen Schulanmeldungen mit der Wahl der Eltern im Sekretariat eingegangen sein.
Bis Anfang April muss die endgültige Entscheidung und somit die schriftliche Schulanmeldung im Sekretariat vorliegen.

Das Sekretariat leitet die Schulanmeldungen an die gewünschte Schule weiter. Die aufnehmende Schule wendet sich in schriftlicher Form direkt an die Familien der Schüler und Schülerinnen.

Mit einer Antwort kann etwa ab Ende Mai gerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf den Seiten der Schulämter Hessen und des hessischen Kultusministeriums

Wilhelm-Busch-Schule
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