In Hessen herrscht grundsätzliche Lernmittelfreiheit.
Das bedeutet, dass die Schule die Schulbücher den Kindern zur Verfügung stellt. Die ausgeliehenen Schulbücher müssen mit Schutzumschlägen versehen und pfleglich behandelt werden (bitte nicht selbstklebend oder im Buch festgeklebt). Bei Verlust oder Beschädigung sind die Bücher zu ersetzen.
Nur die Bücher und Arbeitshefte im 1. Schuljahr bleiben im Besitz der Schulkinder.