Beurlaubung

Generell gilt: Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

  1. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer gewährt werden. Sie müssen in schriftlicher Form unter Angabe des Grundes beim Klassenlehrer mindestens 1 Woche vorher eingereicht werden.
  2. Längere Beurlaubungen sowie Befreiung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in dringenden Ausnahmefällen von der Schulleitung gewährt werden. In allen Fällen ist ein formloser, schriftlicher Antrag mindestens 3 Wochen vorher erforderlich.

Die Ausstellung von Schulbescheinigungen beantragen Sie bitte rechtzeitig in der Verwaltung; sie können dort dann abgeholt werden.
Bitte verwenden Sie das vorgesehene Formblatt. Weitere Hinweise finden Sie auf dessen Rückseite.

Wilhelm-Busch-Schule
Siemensallee 6
63477 Maintal
Tel: 06181 - 45700
Fax: 06181 - 4239025
Email: poststelle.wbs@schule.mkk.de
Datenschutz | Impressum